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Strafrecht

Strafrecht

Experten für Ihre Verteidigung

Ihnen wird eine Straftat vorgeworfen? Bewahren Sie Ruhe, machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und wählen Sie umgehend einen kompetenten Strafverteidiger.

Nach einem ersten Gespräch nimmt der Anwalt Akteneinsicht in die Ermittlungsakten, prüft Sach- und Rechtslage und gibt eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen. Die Verteidigungsstrategie wird individuell entwickelt und mit Ihnen abgestimmt.

Ziel ist es, Ihre Rechte voll auszuschöpfen – je nach Lage Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder die Vermeidung eines hohen Strafmaßes. Die Kanzlei übernimmt zudem die Vorbereitung und Durchführung von Rechtsmitteln.

Tätigkeitsschwerpunkte

Wir beraten und verteidigen Sie in folgenden Schwerpunktgebieten:

Das allgemeine Strafrecht unterliegt keiner eindeutigen Definition. Hierzu gehören u. a. Straftatbestände wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Falschaussage, Betrug, Unterschlagung, Untreue, Sachbeschädigung, Körperverletzung.

Das Verkehrsstrafrecht ist eine Kategorie des Verkehrsrechts und definiert Verkehrsdelikte im Straßenverkehr. Hierzu gehören u. a. Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, Unfallflucht, unerlaubte Straßenrennen und vieles mehr.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, sind wir an Ihrer Seite und analysieren Verteidigungs- und Abwendungsmöglichkeiten. Denn oftmals gehen mit Bußgeldbescheiden einschneidende Fahrverbote und Punkte in Flensburg (FAER) einher, die es zu verhindern gilt. Durch unsere Fachkompetenz im Strafrecht sowie im Verkehrsrecht können wir Sie in diesen Situationen erfolgreich unterstützen.

Unfall regulieren? Ansprüche durchsetzen? Vorwurf abwehren? Fahrerlaubnis sichern?

Fachanwalt Uwe Geyer & Team helfen in Verkehrs-, Versicherungs-, Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht – persönlich, transparent, zügig.