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Führerscheinentzug

Rechtanwalt Geyer

Führerscheinentzug / Fahrerlaubnisentzug / Fahrverbot

Führerscheinentzug, Fahrerlaubnisentzug oder Fahrverbot treffen oft unerwartet – etwa nach Alkohol- oder Drogenfahrt, einer Verkehrsstraftat oder bei 8 Punkten im Fahreignungsregister (FAER). Unbedachte Aussagen gegenüber Polizei oder Behörde können Ihre Lage verschlechtern. Wir unterstützen Sie in Wiesbaden, Hungen und Umgebung – schnell, verständlich und zielgerichtet.

Ursachen für einen Führerscheinentzug

In Deutschland ist der Führerschein ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Der Führerschein ist jedoch nicht für immer, und wenn Sie ihn verlieren, kann es schwierig sein, ihn wiederzubekommen. Nachfolgend werden einige Ursachen für einen Führerscheinentzug in Deutschland erläutert.

Führerscheinentzug wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
In Deutschland ist es verboten, unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss von Drogen Auto zu fahren. Wer sich diesem Verbot nicht fügt, muss mit Geldstrafe, Fahrverbot oder sogar dem Entzug des Führerscheins rechnen.
Wenn Sie unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss fahren und erwischt werden, wird Ihr Führerschein häufig sofort eingezogen. Sie müssen dann einen Antrag auf Wiedererteilung stellen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, bevor Sie Ihren Führerschein zurückerhalten.

Führerscheinentzug wegen einer Verkehrsstraftat

Wenn Sie Ihren Führerschein verlieren, dürfen Sie nicht mehr Auto fahren – mit Folgen für Arbeit, Ausbildung und Alltag. Suchen Sie frühzeitig anwaltlichen Rat; ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihre Situation prüfen und die beste Strategie entwickeln.

Im Fahreignungsregister (FAER) werden Punkte festgehalten. Erreichen Sie 8 Punkte, wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen. Ausnahmen sind möglich; teils ist eine Wiedererteilung an Bedingungen geknüpft (z. B. Kurs, theoretische und praktische Prüfung).

Wer seinen Führerschein verliert, verliert auch Mobilität – das wirkt sich auf Job, Freizeit und soziales Leben aus. Gründe sind u. a. Alkohol-/Drogenmissbrauch, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren ohne Versicherung oder ohne gültigen Führerschein. Je nach Schwere drohen Geldstrafe bis Freiheitsstrafe.

Ja. Jährlich werden viele Führerscheine wegen Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder anderer Verkehrsverstöße entzogen. Wer vorgehen möchte, sollte sich an einen erfahrenen Anwalt wenden. Fachanwalt Uwe Geyer (Schwerpunkt Verkehrsrecht) prüft, ob der Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden kann. Bei Anhörungsbogen der Fahrerlaubnisbehörde: frühzeitig melden und fristgerecht widersprechen.

Gegen den Entzug können Sie Einspruch/Widerspruch einlegen – jedoch nur innerhalb kurzer Fristen (oft zwei Wochen nach Bescheid beim Strafbefehl, sonst regelmäßig ein Monat Widerspruch). Versäumen Sie diese Frist, verlieren Sie rechtliche Möglichkeiten. Beim Amtsgericht werden Gründe geprüft; lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten.

Wichtig ist der schriftliche Widerspruch an die zuständige Behörde. Nutzen Sie Formulare der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Bundeslandes und lassen Sie Begründung/Unterlagen durch einen Fachanwalt erstellen.

Mit Zugang des Bescheids beginnt die Widerspruchsfrist (häufig ein Monat). Die Bußgeldstelle bzw. Behörde prüft erneut; kommt es zum Gerichtsverfahren, ist anwaltliche Vertretung entscheidend, um Formfehler und Nachteile zu vermeiden.

So gehen Sie vor, wenn Entzug droht

Unfall regulieren? Ansprüche durchsetzen? Vorwurf abwehren? Fahrerlaubnis sichern?

Fachanwalt Uwe Geyer & Team helfen in Verkehrs-, Versicherungs-, Straf- & Ordnungswidrigkeitenrecht – persönlich, transparent, zügig.